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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die rechtliche Grundlage für sämtliche Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen Miller Performance s.r.o., Parková 2487/45, 82105 Bratislava – mestská časť Ružinov, Slowakei (im Folgenden: „Anbieter“) und natürlichen sowie juristischen Personen (im Folgenden: „Kunde“), die Dienstleistungen des Anbieters in Anspruch nehmen.

Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Kunde seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Österreich, der Slowakei oder einem anderen Land hat. Die AGB gelten für alle Arten von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der softwareseitigen Fahrzeugoptimierung, Modifikation und Steuergeräteanpassung. Sie gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Mit der Buchung eines Termins, der Beauftragung einer Dienstleistung oder der Übergabe eines Steuergeräts erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Miller Performance s.r.o., Parková 2487/45, 82105 Bratislava – mestská časť Ružinov, Slowakei (im Folgenden: „Anbieter“) und natürlichen oder juristischen Personen, die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen (im Folgenden: „Kunde“).

Sie gelten für alle Dienstleistungen im Bereich der softwaretechnischen Optimierung, Modifikation, Diagnose, Codierung und Individualisierung fahrzeugspezifischer Steuergeräte sowie begleitender Tätigkeiten, die im Rahmen des Leistungsportfolios des Anbieters erbracht werden. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, unabhängig davon, ob diese in der Slowakei, in Österreich oder in einem Drittstaat erbracht werden.

Die AGB finden sowohl auf Verbraucher im Sinne des EU-Verbraucherschutzrechts Anwendung als auch auf Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Gegenstand der Leistungen des Anbieters ist die digitale und softwareseitige Veränderung fahrzeuginterner Steuergeräteparameter. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, elektronische Anpassungen an Motorsteuergeräten (ECU), Getriebesteuergeräten (TCU), Abgasrückführungssystemen (AGR), Dieselpartikelfiltern (DPF), AdBlue-Systemen (SCR), Ladedruckkennfeldern, Einspritzkennfeldern sowie an weiteren elektronisch gesteuerten Fahrzeugkomponenten.

Die durchgeführten Anpassungen können sowohl leistungssteigernde als auch verbrauchsoptimierende Ziele verfolgen. Darüber hinaus können auf Kundenwunsch einzelne Systemfunktionen deaktiviert oder verändert werden, etwa Start-Stopp-Automatik, DPF-Funktion, AGR-Steuerung oder SCR-Systeme. Ebenso kann die Optimierung akustischer Eigenschaften (z. B. durch „Pops & Bangs“) oder motorsportbezogener Funktionen (z. B. Launch Control, Schubknallen, Vmax-Aufhebung, Drehzahlerhöhungen im Stand) Bestandteil des beauftragten Leistungsumfangs sein.

Die technische Umsetzung erfolgt über standardisierte, professionelle Werkzeuge zur Diagnose und Steuergerätekommunikation. Hierzu verwendet der Anbieter insbesondere das System „Autoflasher“ in Verbindung mit geeigneten Schnittstellen-Adaptern (OBD oder Bench-Modus).

Der Anbieter bietet die technische Durchführung von softwarebasierten Fahrzeugoptimierungen an. Dabei handelt es sich ausschließlich um die Herstellung einer elektronischen Verbindung zwischen dem mitgebrachten oder angeschlossenen Steuergerät und einem gesicherten Serverdienst des Drittanbieters Autoflasher. Die weitere Bearbeitung, Analyse und Veränderung der Softwaredaten erfolgt nicht durch den Anbieter selbst, sondern ausschließlich durch den technischen Softwaredienstleister, der über das Autoflasher-System auf die Steuergeräte zugreift.

Der Anbieter übernimmt keine Erstellung, Auswahl, Änderung oder Bewertung der eingesetzten Softwaredaten. Die Funktion, Qualität und rechtliche Zulässigkeit der vom Softwaredienstleister gelieferten Dateien liegt vollständig außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters. Der Anbieter agiert ausschließlich als technischer Übertragungspartner und stellt die Verbindung zwischen Steuergerät und Online-System her, ohne den Dateninhalt einzusehen oder zu verändern.

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sämtliche Softwareinhalte durch einen externen Dienstleister erstellt werden und der Anbieter ausschließlich für den technischen Verbindungsvorgang zuständig ist. Eine Haftung oder Gewährleistung für Wirkungen, Nebenwirkungen, Leistungsergebnisse oder Kompatibilität der veränderten Software wird vom Anbieter ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Erstellung oder Modifikation der eigentlichen Softwaredaten erfolgt durch einen kooperierenden Drittanbieter (nachfolgend: „Softwarepartner“), der auf die Erstellung spezifischer Tuning-Datensätze spezialisiert ist.

Der Anbieter übernimmt ausschließlich die technische Verbindung des Steuergeräts mit dem Online-System des Softwaredienstleisters. Eine aktive Bearbeitung oder Speicherung von Softwaredaten durch den Anbieter erfolgt nicht.

Eine inhaltliche Prüfung der gelieferten Datensätze durch den Anbieter erfolgt nicht. Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, technische Wirkung oder Kompatibilität der vom Softwarepartner bereitgestellten Dateien. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Leistung des Anbieters in der bloßen Durchführung der Datenübertragung besteht.

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sämtliche softwareseitigen Anpassungen unter Einsatz externer Daten erfolgen und somit nicht vom Anbieter entwickelt oder validiert werden. Jegliche Funktion, Performance oder Verträglichkeit der aufgespielten Software liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr für das Erreichen bestimmter Leistungswerte, die Kompatibilität mit zukünftigen Updates oder Diagnosesystemen, das Ausbleiben von Warnmeldungen oder die vollständige Fehlerfreiheit der optimierten Softwareumgebung.

Die Softwaredaten können fahrzeugspezifisch codiert oder auf ein bestimmtes Steuergerät individualisiert sein. Eine Mehrfachverwendung, Weitergabe, Analyse oder das Rückspielen der Software auf andere Fahrzeuge ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden und führen zum vollständigen Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche oder Nutzungsrechte.

In der Slowakei bietet der Anbieter neben der rein softwareseitigen Leistung auch ergänzende mechanische Dienstleistungen an. Dazu zählen insbesondere: der fachgerechte Ausbau und Wiedereinbau von Steuergeräten, Fahrzeugdiagnosen mit dokumentierter Fehlerauslese, Prüfstandsläufe vor und nach der Optimierung, individuelle Anpassung zusätzlicher Hardwarekomponenten sowie die Durchführung komplexer Gesamtoptimierungen im Sinne eines vollständigen Tuningkonzepts.

In Österreich beschränkt sich das Leistungsangebot ausschließlich auf softwarebasierte Optimierungen, die entweder über ein ausgebautes, angeliefertes Steuergerät oder über die OBD-Schnittstelle eines vollständig übergebenen Fahrzeugs durchgeführt werden. Der Anbieter ist in Österreich nicht berechtigt, mechanische Arbeiten wie den Ausbau von Steuergeräten oder sonstige Eingriffe am Fahrzeug vorzunehmen. Jegliche Hardwarearbeiten obliegen dem Kunden oder einer von ihm beauftragten Werkstatt.

Der Kunde verpflichtet sich daher, das entsprechende Steuergerät in vollständig ausgebautem, betriebsbereitem und beschriftetem Zustand persönlich zu übergeben oder auf eigene Verantwortung zu übermitteln. Ausbau, Transport, Beschriftung sowie Wiedereinbau erfolgen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden oder einer von ihm beauftragten Werkstatt.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Fehlfunktionen oder Einbauprobleme, die im Zusammenhang mit unsachgemäßer Handhabung, fehlerhaftem Ausbau, nicht dokumentierten Vorschäden oder dem Einsatz inkompatibler Komponenten durch den Kunden oder Dritte entstehen. Die Kontrolle der Einbaufähigkeit sowie die technische Rückabnahme liegen außerhalb des Aufgabenbereichs des Anbieters.

2. Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt zustande, wenn der Kunde einen Termin zur Durchführung einer Dienstleistung anfragt und dieser Termin durch den Anbieter bestätigt wird. Die Terminvereinbarung kann über verschiedene Kommunikationswege erfolgen, unter anderem über das Online-Terminbuchungssystem auf der Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich. Ein schriftlicher Dienstleistungsvertrag ist für das Zustandekommen nicht erforderlich.

Mit Zustandekommen des Vertrags verpflichtet sich der Anbieter zur Erbringung einer softwaretechnischen Dienstleistung an einem fahrzeugspezifischen Steuergerät. Diese Dienstleistung umfasst unter anderem das Auslesen der originalen Steuergerätedaten, die Übermittlung dieser Daten an einen externen Softwaredienstleister zur Bearbeitung, den Empfang der modifizierten Datensätze sowie das Rückspielen der geänderten Software auf das ursprüngliche Steuergerät. Bestandteil der Dienstleistung ist ferner die technische Kommunikation mit dem Steuergerät, einschließlich aller notwendigen Vorbereitungs-, Sicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen, soweit diese für eine erfolgreiche Bearbeitung erforderlich sind. Der Anbieter ist dabei ausschließlich für die technische Durchführung dieser Schritte verantwortlich und nicht für das inhaltliche Ergebnis der Softwaremodifikation.

Die Bearbeitung erfolgt mithilfe spezialisierter Diagnose- und Programmierlösungen, insbesondere unter Verwendung des Systems „Autoflasher“, das über unterschiedliche Protokolle (OBD, Bench, Boot) kommuniziert. Je nach Steuergerät und Zustand können unterschiedliche Schnittstellen oder Verbindungsmodi zum Einsatz kommen. Die fachgerechte Handhabung dieser Systeme fällt in den Verantwortungsbereich des Anbieters, nicht jedoch die Wirkung der Software selbst.

Die eigentliche Softwaremodifikation (z. B. Leistungsoptimierung, DPF-Off, AGR-Off, Pops & Bangs, Vmax-Aufhebung etc.) wird durch einen spezialisierten Drittanbieter („Softwaredienstleister“) durchgeführt, welcher auf die Erstellung fahrzeugspezifischer Tuning-Datensätze spezialisiert ist. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Struktur, die Wirkung, die Parameterwahl oder mögliche technische Folgewirkungen der gelieferten Software.

In der Slowakei kann der Anbieter zusätzlich mechanische Dienstleistungen erbringen, darunter insbesondere der fachgerechte Ausbau und Einbau von Steuergeräten, Prüfstandsmessungen, Fehlerauslesungen und individuelle Anpassungen. Diese Leistungen sind ausdrücklich zu beauftragen und werden separat abgerechnet. Eine Kombination aus mechanischer und softwareseitiger Optimierung ist im slowakischen Standort möglich, sofern dies technisch und rechtlich zulässig ist.

In Österreich werden ausschließlich softwareseitige Dienstleistungen angeboten. Der Kunde verpflichtet sich, das betroffene Steuergerät in einem ausgebauten, funktionstüchtigen und beschrifteten Zustand bereitzustellen. Der Anbieter führt keinerlei mechanische Arbeiten (z. B. Ausbau, Einbau, Verkabelung, Integration) am Fahrzeug durch. Der sichere Transport sowie der sachgemäße Einbau nach der Bearbeitung liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen – insbesondere bei beschädigten Steuergeräten, widersprüchlichen Angaben des Kunden oder fehlender technischer Umsetzbarkeit. Ein konkreter technischer Erfolg (z. B. Leistungssteigerung, Fehlerfreiheit, Kompatibilität mit Drittkomponenten) wird nicht garantiert.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere Angaben zum Fahrzeugtyp, zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), zum bisherigen Softwarestand, zu eventuell bereits durchgeführten Optimierungen, zu bestehenden Fehlercodes oder Warnmeldungen sowie zu etwaigen Umbauten oder Manipulationen an Fahrzeug oder Steuergerät.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ohne Offenlegung dieser Informationen die Durchführung der Dienstleistung technisch erschwert, unmöglich oder mit nicht absehbaren Risiken verbunden sein kann. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden auf Plausibilität oder Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Folgen unvollständiger oder fehlerhafter Informationen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Sofern die Dienstleistung in Österreich erbracht wird, verpflichtet sich der Kunde, das betroffene Steuergerät in einem ordnungsgemäß ausgebauten, funktionsfähigen und für den Anschluss vorbereiteten Zustand zu übergeben. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Aus- oder Einbau, Transportschäden, Anschlussfehler oder den technischen Zustand des Steuergeräts. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle für die Bearbeitung erforderlichen Anschlüsse (z. B. PIN-Belegung, Label, Originalnummern) vorhanden, unbeschädigt und eindeutig zuordenbar sind.

Im Falle von Unsicherheiten oder Abweichungen trägt der Kunde die Verantwortung für Rückfragen, Klärung oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen oder Komponenten. Werden Steuergeräte irrtümlich vertauscht, falsch angeliefert oder ohne klare Kennzeichnung übergeben, ist der Anbieter berechtigt, die Bearbeitung bis zur eindeutigen Klärung zurückzustellen. Ein Anspruch auf Durchführung oder Erstattung entsteht dadurch nicht.

Der Kunde ist ferner allein dafür verantwortlich, alle gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Betriebserlaubnis, Zulassungsfähigkeit und Eintragungspflichten einzuhalten. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die vorgenommene Optimierung die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann – insbesondere, wenn relevante Emissions-, Abgas- oder Leistungsdaten verändert wurden.

In Österreich sind softwareseitige Eingriffe in Steuergeräte in der Regel typisierungspflichtig. Die Durchführung einer entsprechenden Eintragung oder Genehmigung ist ausschließlich Sache des Kunden. Der Anbieter führt keine technischen Begutachtungen nach § 33 KFG durch, nimmt keine Kontakte zu Behörden wahr und stellt keine Einzelgenehmigungsunterlagen zur Verfügung.

Die Nutzung eines durch Softwaremodifikation veränderten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne entsprechende Eintragung stellt einen Verstoß gegen das Kraftfahrgesetz dar und kann zu Verwaltungsstrafen, dem Entzug der Zulassung, Verlust des Versicherungsschutzes sowie zu behördlicher Stilllegung des Fahrzeugs führen. Der Anbieter übernimmt für solche Konsequenzen keinerlei Verantwortung.

Der Kunde trägt die volle rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Einhaltung aller straßenverkehrsrechtlichen, emissionsrechtlichen und zivilrechtlichen Anforderungen, die sich aus der vorgenommenen Optimierung ergeben. Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des Kunden.

4. Zahlungsbedingungen

Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Angebot, Preisverzeichnis oder einer individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – als Bruttopreise inklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben, sofern diese nach slowakischem Recht anfallen.

Die Zahlung kann grundsätzlich in bar vor Ort oder vorab per Überweisung erfolgen. Eine Zahlung per Karte, Rechnung, Nachnahme oder Drittanbieter-Zahlungssystemen (z. B. PayPal, Klarna) ist nicht vorgesehen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Bei Barzahlung ist der Betrag unmittelbar bei Erhalt der Leistung fällig. Bei Überweisung gilt die Leistung als erbracht, sobald der vollständige Betrag unwiderruflich am Geschäftskonto des Anbieters eingelangt ist.

Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Dienstleistung bei Zahlungsverzug auszusetzen oder zu verweigern. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Ersatzansprüche geltend machen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe zu berechnen und entstandene Mahn-, Bank- oder Bearbeitungskosten zusätzlich zu verrechnen.

Der Anbieter behält sich vor, Teilzahlungen oder Anzahlungen zu verlangen, insbesondere bei Vorleistungen, aufwändigen Dienstleistungen oder bei Erstkunden. Rabatte, Nachlässe oder Sonderpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und gelten jeweils nur für den konkret vereinbarten Einzelfall. Ein Anspruch auf Wiederholung solcher Konditionen besteht nicht.

5. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

Die im Rahmen der Dienstleistung übermittelten, gespeicherten oder geschriebenen Softwaredaten bleiben bis zur vollständigen und unwiderruflichen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der bearbeiteten Software technisch zu unterbinden oder rückgängig zu machen, sollte die Zahlungspflicht des Kunden nicht erfüllt werden.

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und ausschließlich auf das konkret bearbeitete Steuergerät beschränktes Nutzungsrecht an der übermittelten Software. Dieses Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die Verwendung im ursprünglich vereinbarten technischen und rechtlichen Umfang. Eine Übertragung der Software auf andere Steuergeräte, Fahrzeuge oder Systeme ist unzulässig.

Die Software bleibt geistiges Eigentum des Softwaredienstleisters bzw. des Anbieters. Jegliche Form der Weitergabe, Vervielfältigung, Dekompilierung, Analyse („Reverse Engineering“) oder gewerblichen Nutzung ist ausdrücklich untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine technische Veränderung der Software durch Dritte, das Entfernen von Schutzmechanismen oder die Manipulation der Programmierung ist ebenfalls verboten.

Bei Verstoß gegen diese Regelungen verliert der Kunde mit sofortiger Wirkung sämtliche Nutzungsrechte. Der Anbieter ist in solchen Fällen berechtigt, die weitere Nutzung technisch zu blockieren, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz geltend zu machen. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt davon unberührt.

6. Haftungsausschluss und Risikoübernahme

Die vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und unter Ausschluss jeglicher Funktions-, Erfolgs- oder Haltbarkeitsgarantie. Die Durchführung der Softwareoptimierung stellt einen technisch komplexen Eingriff in die werkseitig vorgesehenen Steuerungsparameter des Fahrzeugs dar. Diese Veränderungen können Auswirkungen auf Leistung, Drehmoment, Abgasverhalten, thermische Belastung, Bauteillebensdauer, Diagnosesysteme und die gesamte Fahrzeugkommunikation haben.

Selbst bei technisch einwandfreier Durchführung kann es zu unerwarteten Effekten kommen, darunter:

  • Motorschäden (z. B. Kolben, Ventile, Lader, Lager)
  • Getriebeschäden, Kupplungsschäden oder Fehlfunktionen der TCU
  • Fehlermeldungen, Notlaufbetrieb oder dauerhaft aktive Kontrollleuchten
  • Störungen im CAN-Bus oder in der Kommunikation zwischen Steuergeräten
  • Probleme mit der Abgasnachbehandlung (z. B. AGR, DPF, SCR/AdBlue)

Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt aus der vorgenommenen Softwaremodifikation entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten oder von Dritten diagnostiziert werden. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Nutzungsausfall, Werkstattkosten, Abschleppkosten, Mietwagen, Prüfstandskosten, Wiederherstellung von Originalzuständen oder Prüfberichte.

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass durch die Softwaremodifikation sämtliche Garantie-, Gewährleistungs- und Kulanzansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller, Importeur, Händler oder Versicherer erlöschen können. Ebenso können nachträgliche Software-Updates der Hersteller (z. B. im Zuge von Rückrufen oder Wartungen) die modifizierte Software überschreiben, zu Fehlfunktionen führen oder zur vollständigen Deaktivierung führen. Für diese Konsequenzen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Die Nutzung der optimierten Software im öffentlichen Straßenverkehr ohne entsprechende Eintragung kann rechtliche Folgen nach sich ziehen – darunter Verwaltungsstrafen, Stilllegung des Fahrzeugs, Verlust des Versicherungsschutzes und Regressforderungen Dritter. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der optimierten Software. Die Einhaltung aller relevanten Vorschriften liegt ausschließlich beim Kunden.

Die Haftung des Anbieters ist – unabhängig vom Rechtsgrund – auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere bei einfacher Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, über alle technischen und rechtlichen Risiken der Softwareoptimierung ausreichend informiert worden zu sein und diese ausdrücklich auf eigene Verantwortung zu akzeptieren.

7. Technische Hinweise, Eintragungspflicht und Betriebserlaubnis

Die durchgeführte Softwareoptimierung verändert technische Parameter des Fahrzeugs und führt regelmäßig dazu, dass das Fahrzeug vom serienmäßigen Zustand abweicht. Diese Abweichungen können Leistung, Abgasverhalten, Lautstärke, Motorschutzstrategien, Fehlerspeicherlogik oder andere fahrzeugrelevante Systeme betreffen. Die Optimierung kann sich auch auf die Kompatibilität mit späteren Werkstatt-Updates, Rückrufaktionen oder Diagnosegeräten auswirken.

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass viele der vorgenommenen Softwareveränderungen eine Eintragungspflicht im Sinne der jeweils geltenden Straßenverkehrs- oder Zulassungsordnung nach sich ziehen. In Österreich ist beispielsweise gemäß § 33 KFG jede relevante Veränderung an der Leistung, den Emissionen oder der Geräuschentwicklung des Fahrzeugs genehmigungspflichtig. Ohne entsprechende Genehmigung kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.

Die Verantwortung für die Durchführung einer Einzelgenehmigung, Typisierung oder Eintragung liegt ausschließlich beim Kunden. Der Anbieter übernimmt keine technische Begleitung, keine Erstellung von Prüfberichten, keine Behördenkontakte und keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Die optimierte Software ist technisch einsatzfähig, jedoch nicht automatisch zulassungsfähig.

Die Verwendung eines optimierten Fahrzeugs ohne gültige Eintragung im öffentlichen Straßenverkehr kann zu Verwaltungsstrafen, dem Entzug der Zulassung, Versicherungsproblemen oder einer Stilllegung des Fahrzeugs führen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für solche Folgen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, über diese Risiken informiert worden zu sein und die daraus entstehenden Verpflichtungen und Konsequenzen eigenverantwortlich zu übernehmen.

8. Rücktritt, Widerruf und Ausschluss von Erstattungen

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne der EU-Verbraucherschutzrichtlinien ist, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Dieses Recht kann jedoch gemäß § 7 Abs. 6 lit. a und b FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) vorzeitig erlöschen, wenn der Anbieter – mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden – noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

Der Anbieter macht von diesem gesetzlichen Ausschluss Gebrauch: Mit der Terminvereinbarung und insbesondere mit dem Beginn der softwaretechnischen Bearbeitung – also bereits mit dem Auslesen des Steuergeräts – verzichtet der Kunde ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht. Der Kunde wird darauf im Rahmen der Terminvereinbarung und vor Beginn der Leistungserbringung hingewiesen. Ein nachträglicher Rücktritt vom Vertrag oder eine Rückerstattung des Entgelts ist nach Beginn der Leistung ausgeschlossen.

Bei vorzeitigem Abbruch der Leistungserbringung durch den Kunden – etwa durch Nichtantritt zum Termin, Rücknahme des Steuergeräts oder Abbruch der Kommunikation – behält sich der Anbieter das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen vollständig in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Analyse-, Lese-, Sicherungs- und Übertragungsarbeiten sowie für bereits in Auftrag gegebene Softwareerstellungen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in solchen Fällen nicht.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vertragssprache

Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das materielle Recht der Slowakischen Republik, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters in Bratislava vereinbart.

Die Vertragssprache richtet sich nach dem Erfüllungsort der Leistung: Bei Leistungen, die in Österreich erbracht werden (insbesondere Softwareoptimierung an angelieferten Steuergeräten), ist die Vertragssprache Deutsch. Bei Leistungen, die in der Slowakei erbracht werden (inkl. Ausbau, Prüfstand, Kompletttuning), ist die Vertragssprache Slowakisch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.

Rechtsverbindliche Erklärungen, Fristen oder sonstige Mitteilungen müssen in der jeweils geltenden Vertragssprache erfolgen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anzupassen, sofern gesetzliche Änderungen, technische Entwicklungen oder betriebliche Notwendigkeiten dies erfordern.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Regelung gilt als durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

Das Gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine Auslegungsregel zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck des Vertrags möglichst entspricht. Eine stillschweigende Aufhebung oder Änderung dieser AGB ist ausgeschlossen.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht rechtsverbindlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle Version wird auf der Website des Anbieters veröffentlicht. Mit Abschluss eines Vertrags oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung bestätigt der Kunde, die jeweils gültige Version zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

Hinweis: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Dienstleistung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.